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BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rentenversicherung - Freiwillig Versicherter - Entrichtung freiwilligen Beiträge - Berechnung eines Übergangsgelds - Abbuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Wahl der Beitragszahlung nach § 4 Abs 2 S 1 RVBeitrV 1976
Verfahrensgang
- SG Gießen, 19.08.1982 - S 11 J 122/80
- LSG Hessen, 24.06.1983 - L 12/1
- BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
Auszug aus BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83
Wird aber, wie hier, die Ablehnung der höheren Leistung mit der Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) angefochten, so haben SG und LSG grundsätzlich auf die Sachlage abzustellen, die bei der Entscheidung durch das Gericht gegeben war (vgl. z.B. BSGE 43, 1, 5). - BSG, 27.04.1982 - 1 RA 71/80
Übergangsgeld
Auszug aus BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83
Nach § 1240 Satz 1 RVO in der ab 1. Juli 1979 geltenden, also auf den vorliegenden Fall anzuwendenden Fassung des Gesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I 797, Art. 2 Nr. 6; vgl. dazu auch den erkennenden Senat in SozR 2200 § 1241 Nr. 21) wird dem Betreuten während u.a. einer medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld nach Maßgabe der §§ 1241 bis 1241 f. a.a.O. gewährt, wenn er u.a. wegen Teilnahme an der Maßnahme keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausführen kann. - BSG, 16.02.1984 - 1 RA 37/83
Freiwillige Beiträge - Rentenversicherung - Einzahlung von Beiträgen per …
Auszug aus BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83
Diese Zuordnung des entrichteten freiwilligen Beitrags zu einem bestimmten Zeitraum obliegt und oblag immer dem einzahlenden Versicherten (vgl. dazu z.B. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Februar 1984 - 1 RA 37/83). - BSG, 13.03.1975 - 11 RA 229/73
Entwertung von Beitragsmarken der Weiterversicherung und der Höherversicherung - …
Auszug aus BSG, 14.06.1984 - 1 RJ 74/83
Damit der Versicherungsträger einen von dem freiwillig Versicherten eingezahlten Beitrag überhaupt "verwenden" kann, bedarf es einer Bestimmung des Einzahlenden, "für welchen Zeitraum" der Betrag als entrichtet gelten soll (§ 7 Abs. 1 RVBeitrV 1976; für die Zeit vor dem 1. Januar 1977 vgl. z.B. BSGE 39, 203, 204 = SozR 2200 § 1409 Nr. 2).
- BSG, 11.06.1986 - 1 RA 23/85
Personenkreis des § 18 Abs 4 AVG - Übergangsgeldberechnung
begegnet unter Berücksichtigung des Urteils des erkennenden Senats vom 14. Juni 1984 (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 28 S. 92 ff) insofern Bedenken, als die Beklagte das dem Ende April 1982 abgebuchten und vereinbarungsgemäß für den Monat Februar 1982 bestimmten Beitrag zugrundeliegende Einkommen bei der Berechnung des Übg.